AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) VoyageExpert UG in Nürnberg
Für die Erbringung von Reiseleistungen durch den Reiseveranstalter VoyageExpert UG gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis im Rahmen des Reisevertrages zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Anmelder uns als Reiseveranstalter auf Grundlage unserer (online- ) Prospekte oder (online- ) Reiseausschreibungen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande und bedarf keiner bestimmten Form.
1.2 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt. Die Annahmeerklärung kann sowohl ausdrücklich als auch schlüssig, wie z.B. durch Zahlung erfolgen, sofern der Reiseveranstalter dem Reisenden bei der Übersendung auf die Änderungen hingewiesen hat.
1.3 Die Reiseanmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine entsprechende Verpflichtung durch eine ausdrückliche oder gesonderte Erklärung übernommen haben.
1.4 Sofern Sie lediglich eine Eintrittskarte ohne weitere Reiseleistungen buchen, tritt der Veranstalter nur als Vermittler einer Fremdleistung auf. Durch den Erwerb von Eintrittskarten kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Veranstalter oder Anbieter zustande. Den Namen des jeweiligen Veranstalters entnehmen Sie bitte der Eintrittskarte.
1.5 Reisevermittler und Dritte sind nicht berechtigt, Bestätigungen im Namen des Reiseveranstalters zu erklären.
1.6 Sie haben die Möglichkeit, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf unserer Website http://www.voyageexpert.de durchzulesen und in ausdruckbarer Form von dort herunterzuladen.
2. Mitwirkungspflichten des Reisenden
2.1 Der Reisende ist verpflichtet, die Angaben und Daten – insbesondere die Richtigkeit der persönlichen Daten - der Buchungsbestätigung unverzüglich nach Zugang zu prüfen und eventuelle Abweichungen zur Reisebuchung oder Unrichtigkeiten dem Reiseveranstalter zu melden.
2.2 Der Reisende ist verpflichtet, die ihm übersandten Reiseunterlagen unverzüglich nach Zugang zu prüfen und eventuelle Abweichungen zur Buchungsbestätigung zu melden. Sollten die Reisedokumente nicht spätestens 7 Tage vor Reiseantritt dem Reisenden vorliegen, muss unverzüglich eine Meldung an den Reiseveranstalter erfolgen. In diesem Falle, Ihre Zahlung vorausgesetzt, werden die Reisedokumente sofort zugesendet oder bei Flugreisen am Abflughafen für Sie hinterlegt und gegen Zahlungsnachweis dort ausgehändigt. Sollten Sie aufgrund fehlender Reisedokumente die Reise nicht antreten, wird das Nichterscheinen als sogenanntes „No Show“ behandelt.
2.3 Bei den mit der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Reisetage handelt es sich zunächst nur um voraussichtliche Reisezeiten. Die genauen Reisezeiten werden mit Übersendung der Reiseunterlagen bekannt gegeben. Sollte der Reisende selbst oder über einen Reisemittler noch weitere Anschlussbeförderungen buchen, so hat der Reisende diesen Umstand ebenso zu berücksichtigen wie jenen, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls hat der Reisende bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nachzufragen, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind. Der Reisende hat bei der Buchung von Anschlussbeförderungen weiter auch ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung zu berücksichtigen. Bei Buchung von Anschlussbeförderungen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt, empfohlen.
2.4 Soweit auf dem Flugticket abweichende Flugzeiten genannt sind, gehen diese etwaigen Flugzeiten aus der Buchungsbestätigung, die nur vorläufig sind, vor.
2.5 Im Rahmen von Flugreisen haben sich Reisende ca. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzufinden.
2.6 Der Reisende hat sich über die konkreten Rückflugzeiten bis spätestens 24 Stunden, jedoch frühestens 48 Stunden vor planmäßiger Rückreise bei der sich aus den Reiseunterlagen ergebenden Agentur vor Ort zu informieren.
2.7 Es wird dringend empfohlen, Geld, Schmuck und sonstige Wertgegenstände auf das Notwendige zu beschränken und jedenfalls nicht mit dem Reisegepäck aufzugeben, sondern im Handgepäck mit sich zu führen.
3. Bezahlung
3.1 Innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung wird die vereinbarte und auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung fällig. Diese beträgt i.d.R. 20%(mind. € 50 pro Buchung) von dem Gesamtpreis der Rechnung, sofern nichts anderes vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Versicherungsprämien, wie z.B. die Kosten für die Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. Bei Anmeldung ab 30 Tage vor Reiseantritt ist die Zahlung des gesamten Reisepreises sofort mit Erhalt der Reisebestätigung fällig. Sollten wir die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte einräumen und Sie bei der Buchung davon Gebrauch machen oder wir Zahlungen im Lastschriftverfahren anbieten und Sie Ihr schriftliches Einverständnis erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den gleichen Zeitpunkten.
Auf alle Fälle wird Ihnen vor einer Zahlung/Abbuchung der Sicherungsschein übergeben oder übersandt, denn Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gem. § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt.
Die Reiseunterlagen werden, nach vollständiger Zahlung, ca. 10 Tage vor Reisebeginn, in der Regel per email, zugesendet.
3.2 Bei Kurzfristbuchungen ab 8 Tage vor Reiseantritt, erhalten Sie Ihre Unterlagen nach Absprache mit VoyageExpert.
3.3 Bei verspätetem Zahlungseingang werden die Reiseunterlagen per Express zugestellt. Die Kosten der Zustellung gehen zu Lasten des Reisenden.
3.4 Leistet der Reisende Zahlungen nicht oder nicht vollständig und zahlt der Reisende auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadenersatz gemäß Ziffer 5.2. zu verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.
Leistet der Reisende Zahlungen trotz Fälligkeit nicht, behält sich der Reiseveranstalter zudem vor, für die 2. Mahnung eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 10,00 € zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Reisenden unbenommen.
3.5 Sämtliche Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an den in der Reisebestätigung angegebenen Reiseveranstalter geleistet werden.
4. Leistungen und Nebenabreden
4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung (z.B. im Katalog, Anzeige oder aus der Darstellung auf der veranstaltereigenen Website im Internet) so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/ Rechnung des Reiseveranstalters. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Vor Vertragsschluss kann der Reiseveranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibung vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4.2 Leistungsbeschreibungen in Katalogen, Anzeigen oder auch Webseiten von Leistungsträgern wie Hotels sind für den Reiseveranstalter nicht verbindlich. Reisevermittler oder Dritte sind nicht berechtigt, Nebenabreden zu bestätigen bzw. von der Leistungsbeschreibung und –Bestätigung abweichende Zusicherungen im Namen des Reiseveranstalters zu geben, soweit sie hierzu nicht gesondert bevollmächtigt sind. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine vertragliche Verpflichtung nicht übernommen werden kann.
4.3 Flugscheine oder Sonderfahrtausweise gelten nur für die darin angegebenen Reisetage. Wenn der Reisende eine Änderung wünscht, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen. Werden einzelne vom Reisenden bezahlte Leistung aus dem Reisenden zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch genommen, kann nur dann eine Teilerstattung gewährt werden, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
4.4 Will der Reisende die Reise verlängern, so sollte er sich möglichst frühzeitig an die Reiseleitung oder den Veranstalter wenden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn das Zimmer des Reisenden nicht belegt ist oder aber gegebenenfalls ein anderes freies Zimmer zur Verfügung steht. Der Rückflug erfolgt dann im Rahmen der noch freien Platzkapazität. Falls durch die Verlängerung eine Veränderung des ursprünglichen Zielflughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch des Reisenden auf Ersatzbeförderung. Der Preis für die Verlängerung berechnet sich, sofern nicht anders ausgeschrieben, nachdem Saisonpreis der Verlängerungswoche in der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung (z.B. Katalog).
5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung oder Ersatzperson.
5.1 Der Reisende ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich unter Angabe der Buchungsnummer erklärt werden. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.
5.2 Im Falle des Rücktritts vor Reisebeginn durch den Reisenden bzw. im Falle des Nichtantritts der Reise durch den Reisenden ist der Reiseveranstalter berechtigt, angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen zu verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen vom Veranstalter berücksichtigt. Dem Reisenden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den vorstehenden Pauschalen oder den im Katalog ausgewiesenen Stornoregelungen. Die Höhe richtet sich grundsätzlich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die im Falle des Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer gefordert werden, jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in % vom Reisepreis:
5.2.1 Bei Flugpauschal-, Auto- und Schiffsreisen, Mietwagen-, Nur-Hotel-, Kombinationsbuchungen wie z.B. Rund-, Tauchreisen
• bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
• vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
• vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35% des Reisepreises
• vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
• vom 7. bis 2. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises
• ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises.
5.2.2 Bei Nur-Flug- und Bausteinflügen
• bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
• ab 29. Tag bis 2. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
· ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises.
5.2.3 Bei Ferienwohnungen je Wohneinheit, Hausbooten und Wohnmobilen
• bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 20% ( mindestens € 25) des Reisepreises
• vom 44. bis 35. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
• ab dem 34. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 90% des Reisepreises.
5.3 Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Reisenden vorbehalten.
5.4 Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, welche die Stornogebühren im Rahmen der Versicherungsbedingungen übernehmen kann.
5.5 Bei Stornierung sind bereits ausgehändigte Linienbeförderungsscheine, Hotelvoucher, Bahntickets oder Ähnliches an den Reiseveranstalter unverzüglich zurückzugeben, da andernfalls der volle Reisepreis berechnet wird.
5.6 Die Rücknahme und Erstattung von Event-Tickets (z. B. Eintrittskarten etc.) ist ausgeschlossen. Diese werden in voller Höhe berechnet.
5.7 Änderungswünsche sind unverzüglich unter Angabe der Vorgangsnummer mitzuteilen. Werden nach Zugang der Reisebestätigung Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Zustiegsbahnhöfe vorgenommen, erhebt VoyageExpert bis 30 Tage vor Reiseantritt eine Umbuchungsgebühr von € 30,- je Person, bei Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt € 30 je Wohnung pro Änderungsvorgang.
Spätere Änderungen sind nur nach vorheriger Stornierung der gebuchten Reise möglich.
5.8 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Reisenden, so sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen im Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriftlichen oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Die Mehrkosten betragen in der Regel € 30 je Person. Ausgenommen hiervon sind Linienflüge und Flüge. Hier beträgt das Bearbeitungsentgelt für Ersetzung/Namensänderung bis zu € 300. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass einige Sondertarife keine Umbuchungen oder Stornierungen erlauben.
5.9 Sollte der Zeitraum zwischen Buchung bzw. Zahlungseingang und Reisebeginn nicht ausreichen, um einen rechtzeitigen Zugang der Reiseunterlagen beim Reisenden zu gewährleisten, erfolgt der Unterlagenversand nach Absprache mit dem Veranstalter.
6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
6.1 Der Reiseveranstalter ist berechtigt, vom Reisevertrag bis 30 Tage vor Reiseantritt zurückzutreten, wenn eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
6.2 Der Reisepreis wird nach Rücktritt unverzüglich rückerstattet, sofern der Reisende nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch macht.
7. Leistungs- und Preisänderungen
7.1 Der Reiseveranstalter ist berechtigt, einzelne Reiseleistungen zu ändern, soweit dies nach Vertragsschluss notwendig werden sollte, durch den Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde und die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Unberührt bleiben Gewährleistungsansprüche, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wenn ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muss, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung – mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse – zum ursprünglich bestätigten Flughafen/ Zielort.
7.2 Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse möglich. Die Preisänderungen werden wie folgt berechnet werden:
I. Bei einer auf den Sitzplatz bezogene Erhöhung können wir von dem Reisenden den konkreten Erhöhungsbetrag verlangen.
II. Soweit vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel eine Preiserhöhung gefordert wird, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
III. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden auf den jeweiligen Reisepreis entfallenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
IV. Verändern sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Wechselkurse dergestalt, dass sich Kosten für die Reise erhöhen, so sind wir berechtigt, die tatsächlich hierdurch entstandenen Mehrkosten für die Reise vom Reisenden zu fordern.
Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Sollte eine Preiserhöhung erfolgen, werden Sie unverzüglich mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich, danach sind Preiserhöhungen nicht mehr zulässig.
7.3 Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise aus unserem Angebot zu verlangen. Dies unter der Voraussetzung, dass wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden anzubieten. Der Reisende ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach Erhalt unserer Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.
8. Reiseversicherungen
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Bei Abschluss einer Reiseversicherung durch Vermittlung des Reiseveranstalters kommt das Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Reisenden und der Versicherungsgesellschaft zustande. Der Versicherungsvertrag kommt erst mit Zahlung der Versicherungsprämie zustande, die mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig ist. Es ist alleinige Obliegenheit des Reisenden, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten und die Rechte hieraus gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
9. Höhere Gewalt
9.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht in voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
9.2 Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651 e Absatz 3 Satz 1 und 2, Absatz 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
10. Gewährleistung
10.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann aber in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
Leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden geboten wird.
10.2 Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und der Reisende es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen. Der Reisepreis ist dann in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit der Buchung der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden hätte.
10.3 Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt oder ist deshalb dem Reisenden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Die Kündigung des Reisenden ist erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter eine ihm vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Die Bestimmung einer Frist bedarf es jedoch nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückforderung. Der Reiseteilnehmer schuldet dem Reiseveranstalter in einem solchen Fall den auf den in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
10.4 Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat. Jeder Reisende ist aber verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
11. Haftung
11.1 Unsere vertragliche Haftung als Reiseveranstalter auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns als Reiseveranstalter herbeigeführt worden ist. Diese Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit wir als Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden, der kein Körperschaden ist, allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2 Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
11.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. Dies gilt auch bei Teilnahme der Reiseleitung an oben genannten Sonderveranstaltungen.
11.4 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Charter- oder Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir Fremdleistungen. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen, worauf Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die Ihnen dann auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Vertragspartner beruhen ausschließlich auf deren Angaben uns gegenüber. Sie stellen keine Zusicherung von uns gegenüber dem Reisenden dar.
11.5 Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit auf Grund internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
12. Ausschlussfristen und Verjährung
12.1 Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit es sich nicht um einen Personenschaden handelt, müssen vom Reisenden innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber uns als Reiseveranstalter möglichst schriftlich geltend gemacht werden.
12.2 Bei Personenschäden sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung ebenfalls innerhalb von 1 Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber uns als Reiseveranstalter geltend zu machen, soweit Kenntnis vom Schädiger oder schädigenden Ereignis innerhalb der vertraglichen Reisezeit besteht oder Kenntnis hätte bestehen müssen.
12.3 Nach dem Ablauf vorstehender Fristen kann der Reisende Ansprüche nur noch dann geltend machen, wenn der Reisende an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert war. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen zu melden. Bei verspäteter Aushändigung beschädigten Gepäcks ist der Schaden innerhalb von 21 Tagen zu melden.
12.4 Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise nachfolgt. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in einem Jahr, soweit keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise nachfolgt. Es gelten im Übrigen die Allgemeinen Bestimmungen über die Verjährung.
Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12.5 Ihr Reisebüro tritt nur als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen durch Reisende entgegen zu nehmen. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche des Reisenden anzuerkennen.
12.6 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.
13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen, Informationen zum Luftfahrtunternehmen, Sonstiges
13.1 Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften, sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften ist ausschließlich der Reisende verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu dessen Lasten, es sei denn, der Reiseveranstalter hätte den Reisenden nicht oder falsch informiert. Die Informationen gelten für deutsche Staatsangehörige. Reisende ohne deutsche Staatsangehörigkeit können die entsprechenden Informationen beim zuständigen Konsulat erfragen.
13.2 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Auf die Angaben der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften wird hiermit hingewiesen. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften (lt. EU-Verordnung Nr. 2111/2005) sowie die Liste der vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigten Luftfahrtunternehmen sind als PDF-Dateien über die Internetseite www.lba.de in ihrer jeweils aktuellen Fassung für Sie abrufbar.
Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informiert der Reiseveranstalter den Reisenden vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, stellt der Reiseveranstalter sicher, dass dem Reisenden die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.
13.3 Im Falle von altersabhängigen Reisepreisermäßigungen ist für die Einhaltung der Altersgrenze der Tag des Reisebeginns maßgeblich. Kosten, welche auf eine Falschauskunft des Reisenden zurückzuführen sind, fallen diesem zur Last.
14. Allgemeine Bestimmungen
14.1 Die Vorschriften für Fernabsatzverträge finden im Rahmen des Abschlusses von Reiseverträgen gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB keine Anwendung.
14.2 Einzelheiten des Reiseprospektes bzw. unserer Reiseausschreibungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Ein Irrtum wird vorbehalten. Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung unserer Willenserklärung, die zum Abschluss des Reisevertrages geführt hat.
14.3 Mit der Veröffentlichung neuer Online-Angebote oder neuer Ausdrucke des vermittelnden Reisebüros aus dem Reservierungssystem verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
14.4 Auf den Reisevertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
14.5 Der Gerichtsstand für Klagen eines Reisenden gegen den Reiseveranstalter ist Nürnberg. Falls unser Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. falls der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt der zu verklagenden Partei bei Klageerhebung unbekannt ist oder nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt wurde oder falls unser Vertragspartner Kaufmann ist, ist unser Sitz maßgebend.
Stand August 2010
Reiseveranstalter:
VoyageExpert UG
Rosenplütstrasse 2
90439 Nürnberg
Handelsregister Nürnberg HRB 24902

